Flug ins Ausland: Flugplan, Zoll und Übergangshöhen
Stand: 29.10.2026
Ob du für einen VFR-Flug ins Nachbarland einen Flugplan brauchst, entscheidet das Land, in das du einfliegst. Frankreich, Dänemark und die Schweiz verlangen ihn. Österreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Tschechien und Polen verzichten unter Bedingungen darauf. Deutschland selbst verlangt für VFR-Flüge in diese Länder keinen. Zwischen EU-Staaten gibt es keine Zollgrenze, zwischen Schengen-Staaten keine regelmäßige Grenzkontrolle. Die Schweiz gehört zu Schengen, aber nicht zur EU, an ihrer Grenze gelten deshalb die Zollregeln. Übergangshöhe und Halbkreisregel sind in jedem Land anders geregelt.
Dieser Artikel ist eine Erläuterung, keine Rechtsauskunft, und ersetzt keine Ausbildung. Die Regeln ändern sich mit jedem AIRAC-Zyklus. Maßgeblich sind die AIP Deutschland und die AIP des Ziel- und jedes Durchfluglands in der geltenden Fassung, die NOTAM und die Auskünfte der Zollverwaltungen. Die Länderangaben unten haben den Stand 26.09.2026.
Flugplanpflicht beim Grenzübertritt
Nach SERA.4001(b)(5) brauchst du einen Flugplan für jeden Flug über Staatsgrenzen, sofern die betroffenen Staaten nichts anderes regeln. Jedes Land legt also selbst fest, ob es auf den Flugplan verzichtet. Deutschland verzichtet für VFR-Flüge von und nach Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Dänemark, Polen, der Schweiz und Tschechien. Außerhalb Deutschlands gilt das Recht des Nachbarlands.
| Land | Flugplan beim Einflug | Fundstelle |
|---|---|---|
| Frankreich | erforderlich, auch für den reinen Überflug. Grenzübergangspunkt in Feld 15, EET in Feld 18. Der Flugplan bleibt bis zur Landung offen. Beim Grenzübertritt Funkkontakt mit FIC und Meldung „passage frontière“. | AIP FR ENR 1.2.11 |
| Dänemark | erforderlich beim Überfliegen der Grenze der FIR København. Ausnahme bei Tag zwischen bestimmten grenznahen Plätzen. | AIP DK ENR 1.10 Pkt. 1.1 und 5 |
| Schweiz | erforderlich, Ausnahme nur Segelflug und Ballon | VRV-L Art. 16 |
| Österreich | nicht nötig für VFR bei Tag im Luftraum G und E, nur mit eingeschaltetem Mode-S-Transponder. Per NOTAM einschränkbar. | AIP AT ENR 1.10 Pkt. 2.2.2.1 |
| Belgien, Luxemburg | nicht nötig für VFR aus dem Schengen-Raum im Luftraum G. Im kontrollierten Luftraum Flugplan nach SERA.4001(b)(1). | AIP BE/LU GEN 1.7 |
| Niederlande | nicht nötig für VFR von und nach Schengen-Staaten im unkontrollierten Luftraum. Im kontrollierten Luftraum Flugplan nach SERA.4001(b)(1). | AIP NL ENR 1.10 §1.1.1 |
| Tschechien | nicht nötig im Schengen-Raum im Luftraum G und E, wenn du keinen Flugalarmdienst brauchst | AIP CZ ENR 1.10 Pkt. 1.10.1.1.1 |
| Polen | nicht nötig für VFR im unkontrollierten Luftraum über eine Schengen-Binnengrenze | AIP PL ENR 1.10 Pkt. 4.6 |
Zwei Regeln gelten unabhängig von dieser Tabelle. Für jeden Flug, der Flugverkehrskontrolle erhält, brauchst du einen Flugplan (SERA.4001(b)(1)). Und der Flugplan richtet sich nach jedem Land, das du berührst: Wer über Frankreich nach Luxemburg fliegt, braucht ihn wegen Frankreich.
Den Flugplan gibst du in Deutschland über das AIS-Portal der DFS auf. Hast du einen Flugplan aufgegeben, meldest du nach der Landung die Ankunft, falls das nicht automatisch über einen Flugverkehrsdienst am Platz geschieht. Bleibt die Meldung aus, beginnt die Suche.
Zoll
Die EU ist eine Zollunion. Fliegst du von Deutschland nach Österreich, Frankreich, Belgien, Luxemburg, in die Niederlande, nach Tschechien oder Polen, überschreitest du keine Zollgrenze. Einen Zollflugplatz brauchst du dafür nicht. Für Waren, die du mitnimmst, gelten trotzdem die Regeln des Ziellands.
Dänemark verlangt trotzdem eine Zollabfertigung: Laut dänischer Luftfahrtkarte ist sie für alle Flüge nach Dänemark vorgeschrieben, angemeldet nach der Platzliste. Eine Einreisekontrolle gibt es nur bei Flügen von außerhalb des Schengen-Raums.
Die Schweiz liegt außerhalb der EU und damit außerhalb des EU-Zollgebiets. Für die deutsche Seite gilt:
- Ein- und Ausflug aus und in Nicht-EU-Staaten nur über Flugplätze mit Zolldienst (AIP Deutschland GEN 1.3). Nach dem Zollverwaltungsgesetz dürfen einfliegende Flugzeuge nur auf einem Zollflugplatz landen und ausfliegende nur von dort abfliegen. Die Liste der Zollflugplätze steht auf zoll.de. Eine Befreiung im Einzelfall erteilt das für den Flugplatz zuständige Hauptzollamt.
- Seit Juli 2020 gilt ein Flugzeug, das keine anmeldepflichtigen Waren an Bord hat, schon durch das Überfliegen der Grenze als zollrechtlich angemeldet. Was das für die Pflicht zum Zollflugplatz heißt, sagt zoll.de nicht ausdrücklich. Kläre es vor dem Flug mit dem Hauptzollamt.
Auf Schweizer Seite verlangt die Zollverwaltung BAZG grundsätzlich einen Zollflugplatz der Kategorie A bis C. Plätze der Kategorie D sind nur unter Bedingungen möglich: Wohnsitz im Ausland oder verzolltes Flugzeug, und nur mit Privatwaren. Waren meldest du, wenn nötig, vor der Landung über QuickZoll an.
Grenzkontrolle
Alle Nachbarländer Deutschlands gehören zum Schengen-Raum, die Schweiz eingeschlossen. Bei Flügen zwischen Schengen-Staaten brauchst du keinen Grenzübergangsflugplatz. Belgien, Luxemburg, Frankreich, die Niederlande, Tschechien und Polen schreiben das in ihrer AIP ausdrücklich. Grenzübergangsflugplätze und die Generalerklärung braucht es erst bei Flügen von und nach außerhalb des Schengen-Raums. Einen Ausweis nimmst du trotzdem mit: Schengen-Staaten können vorübergehend wieder an ihren Binnengrenzen kontrollieren.
Funk, Transponder und Sprache
- Österreich: Einflug ohne Flugplan nur mit eingeschaltetem Mode-S-Transponder. Sprechfunk VFR auf Deutsch oder Englisch, Sprachvermerk mindestens Level 4.
- Frankreich: Einflug nur mit Funk. Am Platz ist Sprechfunk auf Französisch zulässig. Welche Sprachen ein Platz nutzt, steht auf seiner Sichtanflugkarte (VAC).
Die Dokumente an Bord regelt NCO.GEN.135. Die Ausnahme, nach der einige Dokumente am Platz bleiben dürfen, gilt nur für Flüge mit Start und Landung am selben Platz oder in einem festgelegten Gebiet. Für einen Auslandsflug nimmst du alle mit.
Übergangshöhe und Halbkreisregel je Land
Die Halbkreisflugregel nach SERA.5005(g) gilt in allen EU-Staaten. Übergangshöhe und Übergangsfläche legt aber jedes Land selbst fest, einige auch eine eigene Schwelle für die Regel. Damit ändern sich die nutzbaren Reiseflughöhen an der Grenze.
| Land | Übergangshöhe | Halbkreisregel ab |
|---|---|---|
| Deutschland | 5000 ft MSL oder 2000 ft über Grund, der höhere Wert | mehr als 3000 ft über Grund |
| Österreich | 10.000 ft | mehr als 3000 ft über Grund |
| Frankreich | 5000 ft, in einigen TMA höher | mehr als 3000 ft über Grund |
| Niederlande | 3500 ft (VFR) | mehr als 3500 ft MSL |
| Belgien | 4500 ft | mehr als 3000 ft über Grund, nur im unkontrollierten Luftraum |
| Luxemburg | 5000 ft in der TMA Luxembourg, sonst wie Belgien | wie Belgien |
| Dänemark | 3000 ft, Copenhagen Area 5000 ft | über der Übergangshöhe |
| Tschechien | 5000 ft; im Gebirge außerhalb der TMA 1000 ft über Grund | mehr als 3000 ft über Grund oder mehr als 5000 ft MSL |
| Polen | 6500 ft | mehr als 3000 ft über Grund |
| Schweiz | hier nicht hinterlegt, AIP CH ENR 1.7 prüfen | |
Übergangsflächen und Beispiele je Land stehen im Artikel Halbkreisflugregel. Die Schweiz fehlt dort ebenfalls. Die AIP CH ist nur mit Anmeldung zugänglich, die Werte sind bei VFRplan deshalb noch nicht geprüft hinterlegt.
Checkliste Auslandsflug
- Flugplanregel jedes berührten Lands geprüft (Start, Durchflug, Ziel, Ausweichplatz)
- Flugplan aufgegeben, wenn nötig; Ankunftsmeldung nach der Landung eingeplant
- Zoll: bei Flügen in die oder aus der Schweiz Zollflugplatz auf beiden Seiten oder Befreiung, Waren angemeldet
- Zoll Dänemark: Zollabfertigung vorab nach der Platzliste anmelden
- Platzinformationen aus der AIP des Ziellands: PPR, Öffnungszeiten, Zoll, Sprache, Sichtanflugkarte
- Transponder, Funkfrequenzen und Meldepunkte am Grenzübertritt
- Übergangshöhe und Halbkreisregel je Land für die Reiseflughöhe
- NOTAM aller berührten Länder gelesen
- Dokumente an Bord, Ausweis, Sprachvermerk in der Lizenz
Geschrieben von Sebastian Lemens, Privatpilot im Vereinsbetrieb und Entwickler von VFRplan.
Was VFRplan dabei prüft und was nicht
VFRplan erkennt, durch welche Länder deine Route führt, auch beim Ausweichplatz. Für jedes Nachbarland gibt es einen gelben Hinweis mit Richtung, Flugplanregel, bei einer Landung dort mit Zoll und Grenzkontrolle und Funk, jeweils mit Fundstelle. Ein Auszug für einen Flug nach Österreich: „Grenzübertritt DE → AT: kein Flugplan nötig für VFR bei Tag im Luftraum G und E, per NOTAM einschränkbar (AIP AT ENR 1.10 2.2.2.1); Einflug ohne Flugplan nur mit eingeschaltetem Mode-S-Transponder (AIP AT ENR 1.10 2.2.2.1.1) …“. Bei Flügen in die Schweiz und nach Dänemark steht dabei, ob der Zielplatz in der amtlichen Zoll- oder Platzliste steht. In der Vorbereitung erscheint der Punkt „Grenzübertritt geprüft (Flugplan/Zoll)“ zum Abhaken.
Die Halbkreisflugregel prüft VFRplan mit Übergangshöhe, Übergangsfläche und Schwelle des Lands, über dem der Abschnitt liegt. Für die Schweiz sind diese Werte nicht hinterlegt. Die Planung rechnet dort wie in Deutschland und meldet gelb: „Übergangshöhe und Halbkreisregel Schweiz nicht hinterlegt, gerechnet wie Deutschland. AIP CH ENR 1.7 prüfen“.
VFRplan gibt keinen Flugplan auf, meldet nichts beim Zoll an, liest keine NOTAM und sperrt keine Route. Die Hinweise haben den Stand der hinterlegten Regeln und ersetzen nicht den Blick in die aktuelle AIP.