Flugvorbereitung nach Teil-NCO
Stand: 25.09.2026
Für den nichtgewerblichen Betrieb von Flugzeugen, die nicht als technisch kompliziert gelten – also für die meisten Privat- und Vereinsflüge –, gilt in der EU der Teil-NCO. Er legt fest, dass der verantwortliche Pilot vor dem Flug bestimmte Dinge prüft. Welche das sind und wie du sie in einer sinnvollen Reihenfolge abarbeitest, zeigt dieser Überblick.
Wichtig: Dieser Überblick ist keine Rechtsauskunft und ersetzt keine Ausbildung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Verordnungen in der geltenden Fassung, die zugehörigen AMC und GM der EASA, das Flughandbuch, die AIP und die NOTAM. Für Ultraleichtflugzeuge gelten in Deutschland zum Teil nationale Regeln.
Wo das steht
Der Teil-NCO ist Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 965/2012. Für die Flugvorbereitung sind vor allem diese Vorschriften wichtig:
- NCO.OP.135 – Flugvorbereitung: Vor Flugbeginn stellt der verantwortliche Pilot mit allen zumutbaren Mitteln fest, dass die für den Flug erforderlichen Einrichtungen, etwa Kommunikations- und Navigationsanlagen, angemessen sind. Er macht sich mit allen verfügbaren Wetterinformationen vertraut. Für Flüge, die über die Umgebung des Startplatzes hinausgehen, gehören dazu das Studium aktueller Wettermeldungen und -vorhersagen und die Planung einer Ausweichmöglichkeit für den Fall, dass der Flug wetterbedingt nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
- NCO.OP.125 – Kraftstoff- bzw. Energie- und Ölvorrat (in der Fassung der Verordnung (EU) 2021/1296).
- NCO.OP.160 – Wetterbedingungen: Ein VFR-Flug wird nur begonnen bzw. fortgesetzt, wenn die Wetterbedingungen voraussichtlich die VFR-Mindestbedingungen erfüllen.
- NCO.POL.100 (Betriebsgrenzen, Masse und Schwerpunkt) und NCO.POL.110 (Flugleistung).
Aus den Luftverkehrsregeln (SERA, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012) kommt die allgemeine Pflicht hinzu, sich vor dem Flug mit allen für den Flug verfügbaren Informationen vertraut zu machen (SERA.2010).
Was du prüfen musst
1. Wetter
Hol dir METAR und TAF für Start, Ziel und Ausweichplätze, dazu Flugwettervorhersagen für die Strecke (Wolkenuntergrenzen, Sicht, Wind in der Höhe, Gewitter, Vereisung). Entscheidend ist das Wetter zur voraussichtlichen Zeit: Ein guter METAR am Morgen sagt wenig über die Gewitterlage am Nachmittag. Vergleiche mit den VMC-Minima nach SERA.5001 und mit deinen persönlichen Minima. Nutze für die Wetterentscheidung die amtlichen Flugwetterdienste.
2. Kraftstoff mit Endreserve
Rechne den Verbrauch für Rollen, Steigflug, Reiseflug und Sinkflug zum Ziel, dazu den Weg zum Ausweichplatz, einen Zuschlag für Unvorhergesehenes und die Endreserve. Für VFR-Flüge mit Flugzeugen am Tag nennen die Annehmbaren Nachweisverfahren zu NCO.OP.125 eine Endreserve von 30 Minuten; für Flüge, die am Startplatz enden und in Sichtweite des Platzes bleiben, einen geringeren Wert. Viele Vereine schreiben mehr vor. Prüfe vor dem Flug die tatsächlich getankte Menge – Sichtprüfung oder Peilstab, nicht nur die Anzeige.
3. Masse und Schwerpunkt
Leermasse und Leermoment aus dem aktuellen Wägebericht, Personen, Gepäck und Kraftstoff – geprüft für Start und Landung gegen Höchstmassen und Hüllkurve. Ausführlich im Artikel Masse und Schwerpunkt berechnen.
4. Flugleistung
Start- und Landestrecken für jeden Platz mit Druckhöhe, Temperatur, Masse, Wind, Belag und Neigung, verglichen mit TORA, TODA und LDA. Dazu die Steigleistung über Hindernisse im Abflug und die Dienstgipfelhöhe für die geplante Reiseflughöhe. Siehe Start- und Landestrecke berechnen.
5. NOTAM und AIP
NOTAM für Start, Ziel, Ausweichplätze und die Strecke: gesperrte Pisten, ausgefallene Navigationsanlagen, Luftraumaktivierungen, Flugbeschränkungen, Hindernisse, Veranstaltungen. Aus der AIP bzw. dem Flugplatzverzeichnis: Pistenlängen, Betriebszeiten, PPR-Pflicht, Platzrunden, Lärmschutzverfahren, Frequenzen. Bei Plätzen, die du nicht kennst, lohnt ein Anruf beim Betreiber.
6. Route, Lufträume und Mindesthöhen
Kontrollierte Lufträume (C, D, CTR), Luftraum E, RMZ und TMZ, Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete. Plane, wo du Freigaben brauchst oder ein Transponder- bzw. Funkpflicht besteht und wie du Lufträume umfliegst, die du nicht nutzen willst. Lege die Reiseflughöhe je Etappe fest – mit Blick auf Mindesthöhen, Halbkreisflugregel, Wolken und Lufträume. Mehr dazu in Mindesthöhen und Halbkreisflugregel.
7. Ausweichplätze und Plan B
Für VFR-Flüge schreibt der Teil-NCO keinen Ausweichflugplatz im Sinne der IFR-Regeln vor. NCO.OP.135 verlangt aber für Überlandflüge eine geplante Alternative für den Fall, dass das Wetter den Flug wie geplant nicht zulässt. In der Praxis heißt das: einen oder mehrere geeignete Ausweichplätze auf oder nahe der Strecke, mit Kraftstoff dorthin und den nötigen Platzinformationen, und einen klaren Umkehrpunkt.
8. Tageslicht, Flugzeug und Pilot
Plane die Landung mit Reserve vor dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung, wenn du keine Nachtflugberechtigung hast oder das Flugzeug nicht dafür ausgerüstet ist. Prüfe die Lufttüchtigkeit und die Unterlagen des Flugzeugs (Wartung, technische Mängel, Bordpapiere) und deine eigene Flugtauglichkeit, Lizenz, Berechtigungen und die fortlaufende Flugerfahrung. Ein ehrlicher Blick auf Müdigkeit und Tagesform gehört dazu.
Checkliste zum Abhaken
- METAR, TAF und Streckenwetter zur geplanten Zeit geprüft, mit VMC-Minima und persönlichen Minima verglichen
- NOTAM für Start, Ziel, Ausweichplätze und Strecke gelesen
- Platzinformationen aus AIP bzw. Flugplatzverzeichnis: Pisten, Öffnungszeiten, PPR, Frequenzen, Verfahren
- Masse und Schwerpunkt für Start und Landung innerhalb der Grenzen
- Start- und Landestrecken mit Zuschlägen kleiner als TORA/TODA bzw. LDA
- Kraftstoff: Strecke + Ausweichflug + Zuschlag + Endreserve; Tankinhalt tatsächlich geprüft
- Route gegen Lufträume, Beschränkungsgebiete und Mindesthöhen geprüft; Reiseflughöhe je Etappe festgelegt
- Ausweichplätze und Umkehrkriterien festgelegt
- Landung vor Ende der bürgerlichen Abenddämmerung (mit Reserve)
- Flugzeug: Wartungsstand, Mängel, Bordpapiere; Pilot: Lizenz, Medical, Berechtigungen, Tagesform
- Flugplan aufgegeben, wenn für den Flug erforderlich (zum Beispiel bei Grenzüberflügen)
So hilft VFRplan
VFRplan führt die meisten dieser Punkte in einer Planung zusammen: Masse und Schwerpunkt für Start und Landung, Start- und Landestrecken für jeden Platz, Route mit Lufträumen, Mindesthöhen und Halbkreisflugregel, Kraftstoff mit Endreserve und Ausweichflug, METAR und TAF zur geplanten Zeit, Tageslicht. Jeder Befund nennt seine Grundlage. Erst wenn alles passt, zeigt VFRplan „freigegeben“. Am Ende steht ein druckfertiges PDF mit Flugvorbereitung, Navigationslog und Pilotlog, das deine Vorbereitung dokumentiert. NOTAM und amtliche Flugwetterberatung prüfst du weiterhin selbst über die zuständigen Stellen – VFRplan ist ein Hilfsmittel, kein zugelassenes EFB.