Mindesthöhen und Sicherheitshöhen im Sichtflug
Stand: 25.09.2026
Wie tief darf ich fliegen? Und wie tief sollte ich planen? Das sind zwei verschiedene Fragen. Die erste beantwortet das Luftrecht mit festen Abständen zu Boden und Hindernissen. Die zweite beantwortest du bei der Streckenplanung – mit der MEF der Luftfahrtkarte und einer Sicherheitsmindesthöhe für jede Etappe.
Wichtig: Dieser Artikel ist eine Erläuterung, keine Rechtsauskunft, und ersetzt keine Ausbildung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA) in der geltenden Fassung, die AIP Deutschland, die NOTAM und die amtliche Luftfahrtkarte.
Die gesetzlichen Mindesthöhen nach SERA.5005(f)
Außer wenn es für Start oder Landung notwendig ist oder die zuständige Behörde es genehmigt hat, darf ein VFR-Flug nach SERA.5005(f) nicht durchgeführt werden:
- über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m (1000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug;
- überall sonst in einer Höhe von weniger als 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m (500 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m um das Luftfahrzeug.
Unabhängig davon verlangen die allgemeinen Regeln, über dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen so hoch zu fliegen, dass bei einem Notfall eine Landung ohne unangemessene Gefährdung von Personen oder Sachen am Boden möglich ist (SERA.3105). Mit einem einmotorigen Flugzeug kann das deutlich mehr bedeuten als 1000 ft.
Diese Werte sind Untergrenzen, keine Planungshöhen. Ein Motorausfall in 500 ft lässt kaum Zeit für die Auswahl eines Notlandefelds, und Windenergieanlagen erreichen heute Gesamthöhen von deutlich über 200 m. Achte außerdem auf nationale Hinweise und Empfehlungen in der AIP und auf der Luftfahrtkarte, etwa zu Gebieten, die in größerer Höhe überflogen werden sollen.
Die MEF auf der ICAO-Karte
Die Luftfahrtkarte ICAO 1:500.000 enthält in jedem Feld von 30′ × 30′ eine große Zahl, die Maximum Elevation Figure (MEF). Sie wird in Tausendern mit hochgestellter Hunderterstelle gedruckt: „2⁷“ bedeutet 2700 ft MSL. Die MEF berücksichtigt das höchste Gelände und die höchsten Hindernisse im Feld, jeweils mit einem Zuschlag, und wird auf volle 100 ft gerundet. Wie genau sie berechnet wird, erläutert die Legende der jeweiligen Karte.
Die MEF ist eine Planungshilfe: Wer im Feld auf oder über der MEF fliegt, hat freien Abstand zu allem, was in die Berechnung eingegangen ist. Sie ist aber keine Mindestflughöhe im rechtlichen Sinn und enthält keinen Sicherheitsabstand für einen Notfall. Für die Etappe interessiert dich zudem nicht das ganze Kartenfeld, sondern der Streifen entlang deiner Strecke.
Sicherheitsmindesthöhe für die Streckenplanung
Viele Piloten legen für jede Etappe eine eigene Sicherheitsmindesthöhe fest, unter die sie im Reiseflug nur bewusst und bei guter Sicht gehen – etwa bei tiefer Wolkenuntergrenze. Ein verbreitetes Vorgehen:
- Einen Korridor um die Kurslinie festlegen, zum Beispiel 5 NM auf jeder Seite.
- Darin das höchste Gelände und das höchste Hindernis suchen.
- Einen Zuschlag aufschlagen – häufig 1000 ft, im Gebirge mehr – und aufrunden.
Die Sicherheitsmindesthöhe ist keine Rechtsvorschrift, sondern eine Planungsgröße. Sie hilft dir, schon am Boden zu entscheiden, ob eine Strecke bei der erwarteten Wolkenuntergrenze überhaupt sinnvoll fliegbar ist. Liegt die Wolkenuntergrenze unter der Sicherheitsmindesthöhe plus dem nötigen Wolkenabstand, ist das ein deutliches Signal für eine andere Route, einen späteren Start oder einen Tag am Boden.
So leitet VFRplan Mindesthöhen ab
VFRplan rechnet für jede Etappe eine MEF nach dem Vorbild der ICAO-Karte, aber für einen Streifen entlang der Strecke statt für ein Kartenfeld. Der Streifen reicht standardmäßig 5 NM nach jeder Seite. Es gibt zwei Zweige, der höhere gilt:
- Gelände: die höchste Zelle des Geländemodells im Streifen (Copernicus DEM, ein Oberflächenmodell, das auch Wald und Bebauung enthält) + 300 ft, auf volle 100 ft aufgerundet. Der Zuschlag deckt nicht erfasste Hindernisse und die Glättung des Modells ab.
- Hindernis: die höchste bekannte Hindernisspitze im Streifen (Geländehöhe am Standort plus Bauwerkshöhe, aus OpenStreetMap) + 60 ft, auf volle 100 ft aufgerundet.
Auf diese MEF legt VFRplan einen einstellbaren Planungszuschlag – in der kostenlosen Version standardmäßig 500 ft – und erhält so die Planungsmindesthöhe der Etappe. Unterschreitet deine geplante Höhe sie, meldet VFRplan das. Getrennt davon prüft VFRplan für jedes Reiseflugstück die gesetzliche Mindesthöhe nach SERA.5005(f) mit dem höchsten Gelände und der höchsten Hindernisspitze im Umkreis von 150 m bzw. 600 m. Hindernisse mit geschätzter Höhe werden gekennzeichnet, und VFRplan zeigt an, welches Gelände oder welches Hindernis die MEF bestimmt – mit Lage entlang der Strecke. Auf der Karte stehen außerdem MEF-Werte je 30′-Feld wie auf der ICAO-Karte, berechnet mit derselben Formel.
Beispiel (frei gewählte Werte)
Im 5-NM-Streifen einer Etappe liegt das höchste Gelände bei 2140 ft, die höchste Hindernisspitze – eine Windenergieanlage – bei 2480 ft MSL.
- Gelände: 2140 + 300 = 2440 ft → aufgerundet 2500 ft
- Hindernis: 2480 + 60 = 2540 ft → aufgerundet 2600 ft
- MEF der Etappe: der höhere Wert, also 2600 ft (bestimmt durch das Hindernis)
- Planungsmindesthöhe mit 500 ft Zuschlag: 3100 ft
Fliegst du ostwärts, wäre 3500 ft eine naheliegende Wahl: über der Planungsmindesthöhe und passend zur Halbkreisflugregel, falls du dort mehr als 3000 ft über Grund bist. Liegt die Wolkenuntergrenze bei 3500 ft, bleibt dafür kein Wolkenabstand – dann brauchst du eine andere Lösung.
Grenzen jeder Rechnung
Kein Datensatz ist vollständig. Kräne, neue Windenergieanlagen, Seile und Freileitungen fehlen häufig oder erscheinen erst später. Geländemodelle glätten schroffe Gipfel. Deshalb gehören zu jeder Mindesthöhe ein Zuschlag, der Blick auf die amtliche Karte und die NOTAM – und im Flug der Blick nach draußen.
So hilft VFRplan
VFRplan zeigt für jede Etappe MEF und Planungsmindesthöhe, prüft die gesetzliche Mindesthöhe nach SERA.5005(f) und stellt im Seitenprofil Gelände, Hindernisse und Lufträume unter deiner Flugbahn dar. Höhenwechsel setzt du an beliebigen Punkten; die Halbkreisflugregel wird dabei gleich mitgeprüft. Die Luftfahrtkarte von VFRplan zeigt Relief, Hindernisse und MEF-Werte je Kartenfeld.